In unserem Angebot stehen Gabelstapler unterschiedlicher Tragfähigkeiten und Antriebe bzw. Diesel-, Elektro- und Treibgas-Stapler . Der Mietpreis hängt von dem Gabelstaplertyp, der Mietdauer sowie von den Bedingungen, in denen der gemietete Gabelstapler arbeitet, ab.
Die Mietregeln bestimmt BENPROM GmbH Donja Orahovica.
Die Vermietung des Gabelstaplers wird in einem Mietvertrag definiert. Die Tagesmiete zählt für jeden Kalendertag .
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
- Der Transport des Gabelstaplers ist in beiden Richtungen im Voraus zu zahlen;
- Der vereinbarte Zeitraum ist im Voraus zu zahlen;
- Im Falle einer Vertragsverlängerung muss man dieses 24 Stunden vor der erstmalig vereinbarten Frist Bescheid geben. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn BENPROM das Einverständnis gibt und wenn man den Zusatzbetrag im Voraus zahlt;
- Der Mieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Vermieters alle notwendige Dokumentation über die Firmenregistrierung zuzustellen;
- Der Mieter verpflichtet sich, falls es so vom Vermieter verlangt wird, Einsicht in die Arbeitsbedingungen, in denen der Gabelstapler arbeiten wird, zu geben.
PFLICHTEN DES VERMIETERS UND DES MIETERS:
- Der Vermieter übergibt dem Mieter den Gabelstapler in einem einwandfreien Zustand. Der Mieter verpflichtet sich den Gabelstapler nach dem vereinbarten Zeitraum in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzubringen gleichgemäß der Regeln.
- Der Mieter darf nur den vorgeschriebenen Treibstoff benutzen. Falls es zu Schaden am Gabelstapler wegen falschem Treibstoff kommt, muss der Mieter die Reparatur bezahlen. Der Mieter muss das Elektrolytniveau in der Batterie bei den Elektro – Gabelstaplern kontrollieren und nach Bedarf nachfüllen. Das Gleiche gilt für das Öl und die Kühlflüssigkeit bei Gabelstaplern mit Motor.
- Der Vermieter hat im Falle des Vertragabbruchs das Recht den gemieteten Gabelstapler gleich zu enteignen. Die in diesem Fall enstandenen Kosten (Transportkosten und andere Gebühren) sind vom Mieter zu zahlen.